Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der IT Dr. Gambert GmbH 

1.Geltungsbereich

Die Ziffern 2 bis 14 dieser Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der IT Dr. Gambert GmbH.

2. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen, Zurückbehaltungsrecht

2.1. Bei Lieferungen und Leistungen der IT Dr. Gambert GmbH ins Ausland erfolgt die Zahlung durch unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv einer Großbank der Bundesrepublik Deutschland zahlbar zugunsten der IT Dr. Gambert GmbH gegen Vorlage der Dokumente bei dieser Großbank oder Vorauszahlung.

2.2. Wechsel, Schecks und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Für diese Zahlungsmittel gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem die IT Dr. Gambert GmbH über den Betrag verfügen kann.

2.3. In jedem Fall gehen Diskont- und Einzugsspesen und sonstige Kosten der Zahlung zu Lasten des Kunden.

2.4. Aufrechnung kann nur hinsichtlich einer solchen Forderung geltend gemacht werden, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.5. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

2.6. Bei Reparaturaustauschteilen (RAT) sind gemäß Umsatzsteuergesetz zusätzlich zum Austauschbetrag 10% des Warenwertes als Altteilwert zu versteuern.

3. Versand, Verpackung, Gefahrenrübergang

3.1. Die Kosten für Versand und Transport gehen mangels besonderer Vereinbarung zu Lasten des Kunden. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach den Erfahrungen der IT Dr. Gambert GmbH erfolgt.

3.2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die IT Dr. Gambert GmbH noch andere Leistungen, z. B. Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der IT Dr. Gambert GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Nimmt die IT Dr. Gambert GmbH im Rahmen des Liefervertrages die Montage und Inbetriebnahme der Liefergegenstände vor, so geht die Gefahr mit der Inbetriebnahme auf den Kunden über; erfolgt die Inbetriebnahme aus von der IT Dr. Gambert GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von zwölf (12) Tagen nach schriftlicher Anzeige der Beendigung der Montage, so geht die Gefahr nach Ablauf dieser Frist auf den Kunden über. Verzögert sich die Montage aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über.

4. Lieferung und Lieferzeit

4.1. Gewichts- und Maßangaben in Prospekten und Angeboten sind nur annähernd. Zumutbare Abweichungen der Ausführung von solchen Angaben sowie zumutbare Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

4.2. Jede Verweisung auf technische Normen stellt lediglich eine Leistungsbeschreibung dar. Die Zusicherung einer Eigenschaft liegt nur bei einer schriftlichen Bestätigung durch die IT Dr. Gambert GmbH vor.

4.3. Die Frist für Lieferungen und Leistungen beginnt nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben. Die Einhaltung der Frist für Lieferungen und Leistungen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

4.4.Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

4.5. Die Frist für Lieferungen und Leistungen verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Willens der IT Dr. Gambert GmbH liegen, es sei denn, die Lieferung oder Leistung wird dadurch unmöglich. In einem solchen Fall der Unmöglichkeit der Lieferung wird die IT Dr. Gambert GmbH von ihrer Pflicht zur Vertragserfüllung frei. In den Fällen einer Verlängerung der Lieferzeit wie auch der Befreiung der IT Dr. Gambert GmbH von der Pflicht zur Vertragserfüllung, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Kunden.

5. Rücktritt

5.1. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der IT Dr. Gambert GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen der IT Dr. Gambert GmbH. Der Kunde kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Kunde die Gegenleistung entsprechend mindern.

5.2. Liegt Leistungsverzug vor und gewährt der Kunde der in Verzug befindlichen IT Dr. Gambert GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

5.3. Im Hinblick auf weitergehende Ansprüche findet Ziffer 9 dieser Geschäftsbedingungen Anwendung.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten und/oder eingebauten Gegenstände (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der IT Dr. Gambert GmbH bis zur vollständigen Tilgung aller, auch künftiger Forderungen, aus der Geschäftsbedingung zum Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der IT Dr. Gambert GmbH. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrage der IT Dr. Gambert GmbH, die als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen ist, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behält. Diese Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich und ohne Verpflichtung für die IT Dr. Gambert GmbH. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht der IT Dr. Gambert GmbH gehörenden beweglichen Sachen durch den Kunden steht der IT Dr. Gambert GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den vom Kunden benutzten anderen Sachen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung . Für die aus der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

6.2. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung aller, auch künftiger Forderungen der IT Dr. Gambert GmbH aus den Geschäftsbedingungen an die IT Dr. Gambert GmbH abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, es sei denn, er stellt seine Zahlungen ein oder die IT Dr. Gambert GmbH widerruft diese Einziehungsermächtigung. Die Befugnis der IT Dr. Gambert GmbH, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Kunde hat der IT Dr. Gambert GmbH auf Verlangen unverzüglich schriftlich anzuzeigen, an wen er Liefergegenstände veräußert hat, welche Forderungen ihm aus der Veräußerung entstehen und die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

6.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder sonstigen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn er die Eigentumsrechte der IT Dr. Gambert GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Liefergegenstände durch einen Drittbesteller diesem gegenüber vorbehält. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Kunde nicht berechtigt. Auf Verlangen der IT Dr. Gambert GmbH ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer zur Zahlung an die IT Dr. Gambert GmbH anzuzeigen.

6.4. Übersteigt der Wert der für die IT Dr. Gambert GmbH bestehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist die IT Dr. Gambert GmbH auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung der IT Dr. Gambert GmbH beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der IT Dr. Gambert GmbH verpflichtet.

6.5. Pfändungen, Beschlagnahmen und sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Kunde der IT Dr. Gambert GmbH unverzüglich mitzuteilen.

7. Mängelrüge und Annahme

7.1. Der Kunde hat Lieferungen sofort nach Anruf zur Feststellung von Fehlmengen und Transportschäden auszupacken. Im Fall eines Transportschadens ist sofort ein Schadensprotokoll zur Sicherung evtl. Schadensersatzansprüche gegen das Verkehrsunternehmen (Post, Eisenbahn, Spediteure etc.) anzufertigen. Ein Mangel der Ware kann nur innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware geltend gemacht werden, es sei denn, der betreffende Mangel ist nicht offensichtlich. Mangelhafte Ausführung von Arbeiten ist zur Vermeidung des Verlustes des Nachbesserungsrechtes der IT Dr. Gambert GmbH unverzüglich nach der Feststellung mitzuteilen

7.2. Soweit der Kunde durch Streik oder Aussperrung gehindert ist, die Annahme durchzuführen, verlängert sich die Frist zur Annahme sowie die Frist zur Rüge nach dem vorangegangenen Absatz in angemessenem Umfang.

8. Gewährleistung

8.1. Für Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an gelieferten neuen Gegenständen, Reparaturaustauschteilen (RAT) oder erbrachten Leistungen leistet die IT Dr. Gambert GmbH nach den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr:

8.2. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate vom Tage der Beendigung der Leistungen, bei Liefergegenständen vom Tage der Lieferung ab Werk. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Motoren aller Art, Pumpen, Kompressoren, elektrochemische Sensoren und für Teile aus Gummi, Kunststoff, Glas und Keramik 6 Monate vom Tag der Lieferung ab Werk. Die Gewähr bezieht sich bei Liefergegenständen ausschließlich auf die Mängelfreiheit bei Verlassen der IT Dr. Gambert GmbH, bei der Erbringung von Leistungen auf die Mängelfreiheit im Zeitpunkt ihrer Beendigung bzw. ihrer Abnahme.

8.3. Die Gewähr besteht in einer unentgeltlichen Nachbesserung oder nach Wahl der IT Dr. Gambert GmbH in der Ersatzlieferung. Der Kunde kann bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferungen Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Im Hinblick auf weitergehende Ansprüche findet Ziffer 9 dieser Geschäftsbedingungen Anwendung.

8.4. Hat der Kunde den Gewährleistungsanspruch innerhalb von 6 Monaten vom Tag der Beendigung der Leistungen, bei Liefergegenständen vom Tag der Lieferung ab Werk erhoben, so ist die IT Dr. Gambert GmbH verpflichtet, die zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten zu tragen. Dies gilt nicht, soweit sich die genannten Aufwendungen dadurch erhöhen, daß der Liefergegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden gebracht wurde, soweit das Verbringen nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache entspricht.

8.5. Der Kunde ist verpflichtet, der IT Dr. Gambert GmbH die Vornahme der Nachbesserungsarbeiten zum Zwecke der Erfüllung der Gewährleistung zu ermöglichen und auf Anforderung den Liefergegenstand der IT Dr. Gambert GmbH oder einer von der IT Dr. Gambert GmbH von Fall zu Fall zu bestimmenden Werkstatt einzusenden. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist die IT Dr. Gambert GmbH von jeder Gewährleistung befreit.

8.6. Die Gewährleistung kann nicht auf Mängel gestützt werden, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter herbeigeführt worden sind; sie entfällt, wenn der Liefergegenstand nicht den jeweils beiliegenden Bedingungen entsprechend gelagert worden ist. Die Gewährleistung erstreckt sich ferner nicht auf natürliche Abnutzung.

8.7. Leistet die IT Dr. Gambert GmbH Gewähr, so wird hierdurch der Kauf der Gewährleistungsfrist während der Zeitdauer gehemmt, in der dem Kunden durch diese Aktivitäten der IT Dr. Gambert GmbH die Benutzung des Liefergegenstandes unmöglich ist.

8.8. Für gebrauchte Liefergegenstände, ausgenommen Reparaturaustauschteile (RAT), sind jegliche Gewährleistungsansprüche einschließlich etwaiger Nachbesserungs- und Ersatzlieferungsansprüche ausgeschlossen.

9. Sonstige Haftung

Vertragliche und außervertragliche Ansprüche gegen die IT Dr. Gambert GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IT Dr. Gambert GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

10. Urheberrecht

An Zeichnungen, technischen Unterlagen, EDV-Programme und sonstigen Know-how Informationen behält sich die IT Dr. Gambert GmbH Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

11. Sicherheitsbestimmungen

Auf die Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen, wie z.B. das Medizinproduktgesetz oder der Unfallverhütungsvorschriften, wird hingewiesen. Soweit bei Lieferung in das außer europäische Ausland im Land des Kunden sicherheitsrechtliche Vorschriften, insbesondere für die Zulassung, Wartung und Handhabung der Liefergegenstände bestehen, ist allein der Kunde verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die IT Dr. Gambert GmbH von allen Ansprüchen aus derartigen Vorschriften freizustellen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1. Der Gerichtsstand ist Schwerin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Jedoch ist in diesen Fällen die IT Dr. Gambert GmbH nach ihrem Ermessen berechtigt, auch das für den Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge ist ausgeschlossen.

13. Schlußbestimmungen

Abweichungen von den vorstehenden Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit in jedem Fall der schriftlichen und rechtsgültigen unterschriebenen Bestätigung durch die IT Dr. Gambert GmbH. Von den vorstehenden Bestimmungen abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn die IT Dr. Gambert GmbH sie ausdrücklich schriftlich angenommen hat.

IT Dr. Gambert GmbH .: Hinter dem Chor 21 .: 23966 Wismar .: Germany